Rechtsprechung
BGH, 15.09.1961 - 4 StR 280/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verpflichtung der Angabe der für erwiesen erachteten Tatsachen im Urteil - Mitteilung von Beweisanzeichen und Beweisgründen im Urteil - Umfang und Grenzen der Aufklärungspflicht des Gerichts - Strafrechtliche Verantwortlichkeit für einen infolge ursächlicher Mitwirkung ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.07.1958 - 4 StR 180/58
Kraftfahrer - Verkehrswidriges Verhalten - Mitwirkung eines verborgenen Mangels
Auszug aus BGH, 15.09.1961 - 4 StR 280/61
Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 10. Juli 1958 (BGHSt 12, 75) ausgesprochen hat, kann ein Täter nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein Unfall infolge ursächlicher Mitwirkung eines nach der Lebenserfahrung ungewöhnlichen verborgenen Mangels eingetreten ist, weil der Unfall dann nicht für ihn voraussehbar war. - BGH, 01.04.1960 - 4 StR 472/59
Mitursächlichkeit für Tod und Verletzung von Menschen durch das pflichtwidrige …
Auszug aus BGH, 15.09.1961 - 4 StR 280/61
Ebensowenig braucht er nach der Rechtsprechung des Senats für solche Folgen eines von ihm herbeigeführten Unfalls einzustehen, die auf ein bei dem Unfall mitwirkendes Verhalten eines anderen zurückzuführen sind, wenn dieser Umstand für ihn nicht voraussehbar war (4 StR 472/59 vom 1. April 1960).